Der Investitionsplan ist die Übersicht aller geplanten Ausgaben eines jeden Unternehmens, das an WIDU teilnimmt. Zu Beginn ihrer Teilnahme zeigen Unternehmer und Unternehmerinnen mithilfe des Investitionsplans, wofür sie ihren eigenen Beitrag, sowie die private Investition verwenden wollen, die sie durch ihre Teilnahme erhalten werden. Der Plan ist somit ein wichtiges Hilfsmittel bei der Planung von Anschaffungen und wie viel Geld für diese benötigt wird: Was brauche ich? Und wie viel kostet das? 

Wie ein solcher Investitionsplan für ein von WIDU.africa gefördertes Projekt ausgefüllt wird, zeigt ein ausführliches Erklärvideo, das unter https://www.youtube.com/watch?v=DxUa-qCar7U abgerufen werden kann. Hier gibt es jedoch ein paar kleine, aber wichtige Ergänzungen zu beachten.  

Original WIDU Grant:  

Gehälter
Es ist nach wie vor möglich, Gehälter mithilfe der WIDU-Förderung zu bezahlen. Neu ist aber, dass die Höhe der Gehälter jetzt auf maximal 50% der privaten Investition und maximal 50% des WIDU-Zuschusses erhöht wurde. Hier ist allerdings zu beachten, dass ausschließlich Gehälter für neu geschaffene Arbeitsplätze anerkannt werden. Lohnzahlungen für bereits existierende Stellen werden von WIDU nicht gefördert.

Laufende Kosten
Auch laufende Geschäftskosten können nach wie vor mithilfe der WIDU-Förderung bezahlt werden. Neu ist, dass bei laufenden Kosten – wie zum Beispiel Stromrechnungen oder Mietkosten – jetzt maximal drei Monatsausgaben jeweils bei der privaten Investition und beim WIDU-Zuschuss in den Investitionsplan eingetragen werden können. Für das Beispiel der Stromrechnung heißt das, dass Unternehmer*innen insgesamt maximal sechs Monatszahlungen begleichen können: Drei mit der privaten Investition, drei mit dem Zuschuss.

Teilzahlungen
Teilzahlungen sind generell nicht möglich: Der WIDU-Projektantrag kann nur bewilligt werden, wenn alle Anschaffungen (auch teure, wie zum Beispiel der Kauf eines Lieferwagens) entweder im Rahmen der privaten Investition oder mithilfe des WIDU-Zuschusses vollständig gezahlt werden.  Die Aufteilung einer teuren Anschaffung auf beide Zuschüsse ist nicht zulässig.

  • Was ist eine Teilzahlung? Beispiel aus der Praxis: Eine WIDU-Teilnehmerin benötigte eine neue Maschine für ihre Werkstatt. Die Maschine kostete allerdings mehr, als ihr durch die private Investition zur Verfügung stand. Deshalb hatte die Mechanikerin die Idee, auch einen Teil des WIDU-Zuschuss für die Anschaffung ihrer Maschine zu verwenden und trug dies in ihren Investitionsplan ein. In diesem Fall wollte die Unternehmerin also die Anschaffung eines teuren Gegenstandes auf die private Investition und den Zuschuss aufteilen. Achtung: Dies ist eine Teilzahlung. Leider musste WIDU ihren Antrag deshalb zunächst ablehnen, bis sie diesen an die WIDU-Richtlinien angepasst hatte.

Bargeldreserven und Wechselgeld
Sowohl das private Investment als auch WIDU-Zuschuss können nicht in Form von Bargeldreserven ausgezahlt werden. Das heißt, dass im Rahmen der WIDU-Teilnahme zum Beispiel kein Wechselgeld für die Kasse als Kostenpunkt des Investitionsplans genehmigt wird. 

  • Was sind Bargeldreserven? Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmer plante, einen kleinen Supermarkt zu eröffnen. In seinen WIDU-Investitionsplan trug er den Posten ein, dass er Bargeld für seine Kasse benötigt, welches er gerne direkt ausgezahlt bekommen wollte. Achtung: Dies ist eine Bargeldreserve. Leider musste WIDU auch in diesem Fall seinen Antrag zunächst ablehnen, denn die Auszahlung Bargeld ist leider nicht möglich.

WIDU Corona Business Grant:
Es können bis zu 50 % des WIDU-Zuschusses für Gehälter eingeplant werden.
Bei den laufenden Kosten wie der Miete können maximal drei Monatsausgaben im WIDU-Zuschuss eingetragen werden. Diese dürfen außerdem nicht mehr als 25 % der Gesamtsumme des Zuschusses ausmachen.

Wie schon beim Original WIDU-Projekt gilt auch beim Corona Business Grant: Es sind keine Teilzahlungen möglich, ebenso kann auch hier keine Bargeldrücklage beantragt werden.

Welche Kriterien darüber hinaus bei der Bewerbung für den Corona Business Grantgelten, können Sie im News-Beitrag vom 19. Februar 2021 lesen: „WIDU.africa promotes the best ideas against Corona“ – einfach runterscrollen!