Um den Original WIDU-Zuschuss oder den Corona Business Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Dokumenten, die während des gesamten Förderverfahrens erforderlich sind.
Um an WIDU.africa teilzunehmen, müssen sich zwei Partner*innen, bestehend aus einem Mitglied der Diaspora in Europa und einer/m in Afrika ansässigen Unternehmer*in, zusammentun und den Bewerbungsprozess starten.
Diaspora-Förder*innen in Europa müssen eine registrierte Adresse in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden oder der Schweiz haben, mindestens 18 Jahre alt sein und über ein gültiges Ausweisdokument verfügen, z. B. einen europäischen Reisepass oder einen Reisepass eines teilnehmenden afrikanischen Landes sowie eine Aufenthaltsgenehmigung in einem teilnehmenden europäischen Land.
Unternehmer*innen in Afrika müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ein neues oder bestehendes Kleinst- oder Kleinunternehmen mit Sitz in einem der teilnehmenden afrikanischen Länder haben, das höchstens 20 Mitarbeitende beschäftigt. Es wird erwartet, dass der/die Unternehmer*in die Plattform selbst nutzt und daher über Französisch- oder Englischkenntnisse sowie grundlegende digitale und betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügt.
Übersicht von erforderlichen Dokumenten







Weitere Informationen zur Dokumentation und Belegqualität.